Sie fragen – Profis antworten

Die Teilnehmer des Praxistest Brennwert und unsere User hatten viele Fragen zum Heizkesseltausch. Ausgewählte Themen wurden von unseren Heizungsexperten beantwortet.

ModernisierungsCheck: Heiztechnik prüfen

Erfahren Sie, ob Ihr Energieverbrauch fürs Heizen zu hoch ist – und wie viel Sie mit einem modernen Brennwertkessel sparen können:

Bitte halten Sie Ihre Heizkostenabrechnung bereit.

Frage: „Ab Herbst soll es ein neues Energielabel für Heizungen geben. Was ändert sich damit? Worauf sollten Verbraucher achten?“

Es antwortet: Hans Weinreuter, Referent Energie, Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Ab dem 26.September 2015 müssen auch Heizungen und Warmwasserbereiter ein Energielabel tragen, wenn sie neu installiert werden. Dazu gehören Öl- und Gasheizungen, Wärmepumpen und Blockheizkraftwerke sowie Warmwassererzeuger und -speicher. Neue Heizkessel mit festen Brennstoffen wie zum Beispiel Pelletheizungen erhalten ab April 2017 ein Energielabel, Einzelraumheizungen mit Ausnahme von Stromheizungen ab dem Jahr 2018.

Die EU hat dazu je nach Art und Kombination der Heizung 16 verschiedene Energielabel entwickelt. Mit diesen sollen Verbraucher auf Skalen von A+++ bis G bzw. von A++ bis G oder von A bis G eine Übersicht über die Effizienz des Heizgerätes und /oder des Warmwassererzeugers erhalten. Werte besser als A sind nur durch den Einsatz Erneuerbarer Energien möglich. Handwerker müssen das jeweilige Label künftig zusammen mit einem detaillierten Produktdatenblatt den Angeboten beilegen. Inwieweit dies Verbrauchern bei der Auswahl eines für sie geeigneten Heizgerätes hilft, ist fraglich.

Label zeigt nicht, ob Heizung zum Haus passt

Mit dem Heizungslabel wird nicht bewertet, ob der Heizkessel zum Gebäude passt und ob die Leistung des Kessels sinnvoll gewählt ist. Auch kann zum Beispiel ein Brennwertkessel durch eine ergänzende Solaranlage auf dem Energielabel mit A+ bewertet werden, ohne dass die Dachfläche des Hauses dafür geeignet ist. Aufgrund der unterschiedlichen Preise für Öl, Gas, Holz oder Strom bietet das Energielabel auch keine Information über die zu erwartenden Betriebskosten der Heizung. Teure elektrische Direktheizungen oder Nachtspeicherheizungen erhalten leider gar kein Energielabel.

Für die Auswahl einer geeigneten Heizungsanlage sollten sich Hausbesitzer deshalb weiterhin umfassend und von unabhängiger Seite beraten lassen. Die Verbraucherzentralen bieten hier bundesweit entsprechende Angebote für private Endverbraucher. Für einen effizienten Betrieb der Heizung sind zudem die richtige Einstellung und Regelung der Heizung wichtig; ebenso die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs.

Schritt für Schritt zur Solarthermie

Unser Leitfaden zeigt Ihnen, worauf Sie bei Planung und Installation von Solarthermie achten sollten.

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Neue Mindestanforderungen für neue Heizanlagen

Ab dem 26. September gelten zudem neue Mindestanforderungen für Heizungen und Warmwasserbereiter. Nach den Anforderungen der Ökodesign-Richtlinie dürfen keine Öl- oder Gaskessel mehr neu in den Handel kommen, die schlechter sind als die Energieeffizienzklasse A. Diese Klassifizierung erreichen in der Regel nur Brennwertkessel. Ausnahmen gelten jedoch für Mehrfamilienhäuser mit mehreren Etagenheizungen, die einen gemeinsamen Schornstein nutzen. Diese gelten zum Beispiel für Gasthermen mit Strömungssicherung mit einer Nennwärmeleistung bis 10 kW und für Kombiheizgeräte bis zu 30 kW für die Warmwasserbereitung. Hier ist es technisch nicht möglich, einzelne Niedertemperaturkessel (auch Heizwertkessel genannt) durch Brennwertkessel zu ersetzen, da Brennwertgeräte andere Anforderungen an den Schornstein stellen. Die EU hat hier geringere Anforderungen an die Heizkessel vorgesehen, um Verbrauchern unangemessene Kosten zu ersparen.

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Frage: „Mein Schornsteinfeger hat gesagt, dass sich ein Brennwertkessel in einem Einfamilienhaus mit normalen Heizkörpern nicht lohnt. Ohne Flächenheizkörper, Fußboden- oder Wandheizungen wäre die Vorlauftemperatur für einen guten Brennwerteffekt zu hoch. Zudem verbrauche der Kessel viel Strom, weil ein Gebläse installiert ist. Stimmt das?“

Es antwortet: Peter Hennig, Energieberater

Die Aussagen Ihres Schornsteinfegers sind nur zum Teil richtig. Entscheidend für den Brennwertnutzen ist die Rücklauftemperatur des Heizwassers. Auch bei Heizungen mit „normalen“ Heizkörpern liegt die tatsächliche Rücklauftemperatur der Heizanlage in der Regel deutlich unter 57°C. Unter dieser Rücklauftemperatur kommt es zur Kondensation des Abgases im Kessel, dem sogenannten Brennwerteffekt. Nur bei sehr tiefen Außentemperaturen, minus 5°C und kälter,  kann die Rücklauftemperatur in Gebäuden mit normalen Heizkörpern in der Tat so hoch sein, dass der Brennwertnutzen nicht gegeben ist. Dies kommt aber nur einige hundert Stunden im Jahr vor – bei einer durchschnittlichen Heiz-Zeit von etwa 4.500 Stunden. Das heißt: Fast während der gesamten Heizperiode wird durch den Brennwerteffekt Energie gespart. Natürlich muss dafür die Heizanlage korrekt eingestellt sein. Insbesondere bei nachträglich gedämmten Gebäuden können vorhandene Heizkörper nach dem Einbau eines Brennwertkessels mit deutlich niedrigeren Temperaturen betrieben werden als ausgelegt.

Dabei ist unbestritten, dass mit Flächenheizkörpern und Fußbodenheizungen noch niedrigere Systemtemperaturen erreicht werden. Und mit niedrigeren Rücklauftemperaturen erhöht sich die Brennwertausbeute. Ein Nachteil von Flächenheizkörpern und Fußbodenheizungen ist jedoch, dass sie wegen ihrer größeren Trägheit schwerer regelbar sind. Um den jeweils größtmöglichen Brennwerteffekt zu erhalten, sollte die gesamte Anlage durch einen hydraulischen Abgleich optimiert werden. Dies gilt allerdings nur für Brennwertkessel, die ohne Überströmventile auskommen. Welche Anforderungen neue Brennwertkessel erfüllen sollten,  erfahren Sie im Kommentar von Professor Dieter Wolff von der Ostfalia Hochschule. 

Stromverbrauch von Brennwertanlagen

Der gesamte Stromverbrauch einer Heizanlage beträgt etwa 3 Prozent des Brennstoffverbrauchs und damit etwa 6 Prozent der CO2-Emissionen, wenn man den höheren Emissionsfaktor von Strom berücksichtigt. Brennwertanlagen verbrauchen in der Tat ca. 30 Prozent mehr Strom als Heizwertanlagen. Der Grund: Die relativ kühlen Abgase steigen nicht passiv im Schornstein auf, sondern müssen aktiv abgeblasen werden. Hierfür kommt ein Ventilator zum Einsatz,  der für den zusätzlichen Stromverbrauch verantwortlich ist. Die Effizienzrechnung ist ganz einfach: Eine einprozentige Erhöhung des Stromverbrauchs steht einer etwa fünfprozentigen Minderung des Erdgasverbrauchs im Teilbrennwertbetrieb gegenüber. Dabei gewinnen die Umwelt und der Geldbeutel. Trotzdem sollten Sie auf einen günstigen Stromverbrauch des Heizkessels achten und die entsprechenden Werte abfragen, wenn Sie sich ein Angebot einholen.

Bei Gasheizungen lohnt es sich in der Regel immer, auf einen Brennwertkessel umzurüsten. Nur in Ausnahmefällen, wenn die Heizkörper sehr klein sind und der bauliche Aufwand für die notwendige neue Abgasanlage sowie den Kondensatablauf auf Grund ungünstiger baulicher Voraussetzungen hoch ist, kann die Umrüstung extrem treuer und damit unwirtschaftlich sein.

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Frage: „Wenn man in seinem 20 bis 30 Jahre alten Haus den Heizkessel tauschen will – ist es dann sinnvoll auch weitere Komponenten der Heizungsanlage zu tauschen, also Heizungsrohre und Heizkörper?“

Es antwortet: Christian Reher, Energieberater

Es hängt immer vom Einzelfall ab, ob es bei einer Erneuerung des Heizkessels auch sinnvoll ist, weitere Komponenten zu tauschen. Eine Überprüfung sollte aber in jedem Fall stattfinden! 

Wenn die Heizkörperthermostate beispielsweise genauso alt sind wie der Kessel, dann sollten diese auf jeden Fall erneuert werden, da sie möglicherweise nach 20 Jahren Betriebsdauer nicht mehr richtig funktionieren. Die Folge sind höhere Raumtemperaturen als eingestellt – verbunden mit einem Mehrverbrauch an Energie. Auch die Thermostatventile sind oftmals nicht mehr voll funktionsfähig. Wenn sie durch moderne, voreinstellbar Thermostatventile ersetzt werden, ist anschließend auch ein hydraulischer Abgleich möglich.

Die alten Rohre dürfen bleiben wenn sie gedämmt werden

Heizungsrohre müssen normalerweise nicht ausgetauscht werden. In der Regel reicht es aus, dass die Heizanlage gespült wird, um Ablagerungen und Verschlammungen zu entfernen. Eine Verbesserung der Dämmung von Heizungsrohren im unbeheizten Bereich sollte auf jeden Fall in Betracht gezogen werden. Ist ein externes Druckausgleichsgefäß vorhanden, sollte dies ebenfalls überprüft werden. Besonderes Augenmerk verdient die Heizungspumpe. Ist noch keine Hocheffizienzpumpe vorhanden, sollte die Pumpe auf jeden Fall mit ausgetauscht werden. 

Speichergröße prüfen, Zirkulation ausschalten

Genauso wichtig ist die Überprüfung der eventuell vorhandenen Speicher. Bei stehenden Speichern sollte geklärt werden, ob die Auslegung der Speicher korrekt und die Dämmung ausreichend ist. Möglicherweise können durch einen Austausch die Speicherverluste verringert werden. Bei Kessel-Speicher-Kombinationen ist der Speicher in der Regel bei jedem Kesseltausch zu erneuern.

Besteht in einem Ein- oder Zweifamilienhaus eine Warmwasserzirkulation, sollte diese möglichst außer Betrieb genommen werden. Durch die Stilllegung der Zirkulationsleitung wird Energie gespart, weil Zirkulationsverluste gar nicht erst entstehen können. Außerdem verbraucht die Zirkulationspumpe keinen Strom mehr.

Die Leistung des neuen Brennwertkessels

Wird der Kessel 1:1 ausgetauscht, könnte es sein, dass viel Einsparpotenzial verschenkt wird. Besonders dann, wenn die Kesselleistung des neuen Kessels einfach von dem alten, oft überdimensionierten Kessel, übernommen wird und der neue Kessel nur mit den Werkseinstellungen betrieben wird! Welche Anforderungen neue Brennwertkessel erfüllen sollten, erfahren Sie im Kommentar von Professor Dieter Wolff von der Ostfalia Hochschule.

Alle Arbeiten rund um den Heizkesseltausch können problemlos in bewohnten Gebäuden vorgenommen werden. Dass es während der Arbeiten hin und wieder etwas lauter und staubiger werden kann, versteht sich von selbst.

In der Regel ist der Einbau eines Brennwertkessels mit einer Kaminsanierung verbunden. Außerdem muss ein Abfluss für das anfallende Kondenswasser installiert werden. Diese Punkte sollten also auch im Kostenvoranschlag Ihres Handwerkers auftauchen.

Einsparungen durch hydraulischen Abgleich

Übrigens: Bei einem Kesseltausch sollte immer ein sogenannter hydraulischer Abgleich (HA) vorgenommen werden. Werden Fördergelder in Anspruch genommen, ist der HA ohnehin vorgeschrieben. Bei dem HA werden alle Komponenten der Heizungsanlage – vom Heizkessel über die Heizkörper bis zur Heizungspumpe – richtig dimensioniert und auf den Energiebedarf des Hauses abgestimmt. Dazu wird auch eine raumweise Heizlastberechnung vorgenommen. An den Thermostatventilen wird dann durch Voreinstellung die Durchflussmenge des Heizwassers am Heizkörper exakt reguliert und an den erforderlichen Bedarf des Raumes angepasst. Somit wird die Wärme gleichmäßig und effizient im Haus verteilt.

Vor 20 bis 30 Jahren wurden Heizlastberechnungen oftmals nur überschlägig vorgenommen. Gab es seitdem Verbesserung an der Gebäudehülle, beispielsweise eine Verbesserung der Dämmung der obersten Geschossdecke, muss die Heizlast auf jeden Fall neu berechnet werden. Die Berechnung kann ergeben, dass es günstig ist, den einen oder anderen Heizkörper auszutauschen. 

Anmerkung der Redaktion: Die proKlima GbR hat eine Liste besonders empfehlenswerter Kessel zusammengestellt.

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Frank Jäger

Frage: „Woran kann ich als Laie erkennen, dass mein Heizkessel genau richtig eingestellt ist? Oder anders gesagt: Wie sehe ich, dass mein Kessel so effizient wie möglich läuft?“

Es antwortet: Dipl.-Ing. Frank Jäger, Heizungsinstallateur

Ich fange bei meiner Antwort mal umgekehrt an: Das einfachste Zeichen, an dem man erkennt, dass die Heizungsanlage nicht optimal eingestellt ist, sind Fließgeräusche in den Heizkörpern. Sobald  es irgendwo rauscht, gibt es auf jeden Fall Handlungsbedarf, und man sollte sich an einen Fachmann wenden. Dann ist meist ein hydraulischer Abgleich notwendig.

Ein zweiter Punkt ist die regelmäßige Beobachtung der Vor- und Rücklauftemperaturen. Falls an der Heizanlage keine Thermometer zur Messung installiert sind, empfiehlt sich entweder ein nachträglicher Einbau oder die Verwendung von „Anlegethermometern“. Diese Thermometer werden mit einem Spannband am Rohr befestigt; man bekommt sie relativ günstig beim Heizungsfachmann oder im Baumarkt.

Die Vorlauftemperatur ist die Temperatur des Heizwassers, das aus dem Kessel in Richtung Heizkörper fließt. In einem Einfamilienhaus mit normalen Heizkörpern, das nicht besonders gut gedämmt ist, kann man sich an folgende Richtwerte halten: Bei 5 Grad Außentemperatur sollte die Vorlauftemperatur nicht größer als 50 bis 55 Grad sein; bei 0 Grad sollten es nicht über 60 Grad Celsius sein. Bei Häusern mit Fußbodenheizungen ist die Vorlauftemperatur geringer; hier sollte sie bei 0 bis 5 Grad Außentemperatur im Bereich zwischen 30 und 35 Grad liegen. Und auch bei Häusern mit guter Dämmung müsste die Vorlauftemperatur bei einer gut eingestellten Anlage geringer sein.

Die Rücklauftemperatur ist die Temperatur, mit der das Heizwasser aus den Heizkörpern zum Kessel zurückfließt. Wenn es draußen zwischen 0 und 5 Grad kalt ist, ist die Differenz zwischen Vor- und Rücklauftemperatur bei einer optimalen eingestellten Anlage deutlich größer als 8 Grad. Ist die Differenz kleiner oder fällt sie sogar unter 5 Kelvin, obwohl die Heizkörper aufgedreht sind, stimmt etwas nicht. Möglicherweise ist dann die Heizungspumpe nicht optimal eingestellt.

Einstellung der Heizzeiten überprüfen

Zu einer gut eingestellten Heizanlage gehört auch, dass die „Heizzeiten“ an den tatsächlichen Bedarf angepasst sind. Meine Empfehlung: Morgens sollte die Heizung 30-45 Minuten vor dem Aufstehen auf Normalbetrieb gehen; abends kann eine halbe Stunde vor dem Schlafengehen der Absenkbetrieb beginnen. Dabei sollte die Temperatur über Nacht in der Regel nicht mehr als 3 oder 4 Grad abgesenkt werden.
Auch wer tagsüber außer Haus ist, kann die Temperatur absenken – allerdings um nicht viel mehr als 2 Grad. Denn je stärker ich absenke, desto länger brauche ich, um das Haus wieder auf Normaltemperatur zu heizen. Wenn ich dann nach Hause komme und mit zwei Pullovern beim Abendessen sitze, weil es noch kalt ist, hat das ja nichts mehr mit Komfort zu tun.

Vorsicht beim Anpassen der Heizkurve

Neuinstallierte Anlagen werden meist mit den Werkseinstellungen betrieben. Das ist zunächst nicht verkehrt, wenngleich eine individuelle Einstellung durch den Fachmann natürlich besser ist. Was wir allerdings beobachtet haben, ist Folgendes: Wenn im Herbst das Schmuddelwetter beginnt, und es draußen feucht und kühl wird – vielleicht bei Temperaturen um die 15 Grad –, schalten die Leute die Heizung ein. Dann werden bei den meisten Heizkessel-Standardeinstellungen die Heizkörper nur mit 30 Grad Vorlauftemperatur bedient. Das heißt: Obwohl die Heizung eingeschaltet ist, werden die Heizkörper nicht richtig warm. Viele Verbraucher stellen daraufhin die Heizkurve höher ein, die das Verhältnis von Vorlauftemperatur und Außentemperatur bestimmt. Dabei verändern Sie aber oft die Kurve für den gesamten Heizbetrieb. Und das hat zur Folge, dass die Heizungsanlage zwar in der Übergangsphase optimal läuft – aber nicht mehr im Winter, wenn die Außentemperaturen niedriger sind. Deshalb sollte lieber ein Profi die Einstellungen der Heizkurve übernehmen. Dann ist sichergestellt, dass die Kurve in der Übergangszeit angehoben ist, aber bei kühleren Außentemperaturen wieder auf das normale Niveau sinkt. Ob die Heizkurve stimmt, kann der Verbraucher an den Vorlauftemperaturen erkennen.

Frank Jäger aus Karlsruhe ist einer unserer Handwerker-Botschafter für den hydraulischen Abgleich.

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Frage: „Auf was muss ich achten, damit kein anderer Zugriff auf die Steuerung meiner Heizung via App hat? Welche Probleme gibt es da mit der Sicherheit?“

Es antwortet: Christina Wallraf, Referentin Energie, Verbraucherzentrale NRW

Der Markt für die intelligente Steuerung von Geräten wächst rasant und bietet Verbrauchern zahlreiche Möglichkeiten. Eine davon ist die intelligente Steuerung der Heizung.

Grundsätzlich ist bei einer intelligenten Steuerung der Heizung festzuhalten, dass sie dem Verbraucher hohe Einsparungen ermöglichen kann. Diese hängen allerdings stark vom bisherigen Nutzungsverhalten ab und von der Absicht, einzelne Räume zeitweise geringfügiger beheizen zu wollen. Eine Steuerung der Heizung per App ermöglicht zwar im Gegensatz zu hausinternen Systemen den Zugriff von überall, allerdings ist fraglich ob der Zugriff von unterwegs notwendig ist, um Einsparungen zu erzielen. Interne Systeme, die auf Nutzungsprofile zurückgreifen oder sogar selbstlernend sind, können dies sehr gut – ohne dass ein Zugriff per App notwendig ist.

Grundsätzlich gilt, dass jedes System, das über das Internet gesteuert wird, auch der Gefahr durch Hacker ausgesetzt ist. Kann der Verbraucher durch eine App seines Smartphones auf seine Heizung zugreifen, besteht die Gefahr, dass Hacker Daten auslesen oder selbst die Steuerung der Heizung übernehmen. Ebenfalls problematisch sind Systeme, die bei Annäherung des Mobiltelefons an die Heimatadresse die Raumtemperatur anpassen. Dadurch ist eine Aufzeichnung von Bewegungsprofilen denkbar. Findet eine Steuerung der Heizung allein hausintern, beispielsweise per WLAN statt, müssen sich potentielle Angreifer zumindest in der Nähe der Wohnung befinden, um einen Angriff durchführen zu können. Allein selbstlernende Systeme ohne Vernetzung sind als sicher zu bewerten.

Trotz dieser Missbrauchsrisiken gibt es bisher keine gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsstandards zur Gewährung eines möglichst hohen Datenschutzes, die Anbieter von Smart-Home-Produkten erfüllen müssen. Daher haben Hersteller freie Hand, inwiefern sie entsprechende Maßnahmen erbringen. Allein Siegel bieten Herstellern im Moment eine Möglichkeit, die Datensicherheit ihrer Produkte extern zertifizieren zu lassen, und schaffen damit Transparenz für Verbraucher. Der Verband der Elektrotechnik (VDE) hat so ein Siegel entwickelt und vergibt nach erfolgreicher Prüfung das Zeichen „VDE Informationssicherheit geprüft".

Ansonsten können Verbraucher anhand von unabhängigen Testergebnissen ihre Produktwahl treffen. Beispielsweise hat das IT-Sicherheitsinstitut AV-TEST im letzten Jahr die Produktsicherheit mehrerer größerer Smart-Home-Systeme getestet. Zusätzlich sollten Verbraucher beim Anbieter erfragen, welche Vorkehrungen beim Datenschutz getroffen werden, ob zukünftige Sicherheitsupdates notwendig sind und ob diese automatisch erfolgen.

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Frage: „Eigentlich wollte ich 2015 meinen alten Heizkessel tauschen. Jetzt habe ich gehört, dass die Regierung solche Effizienzmaßnahmen demnächst steuerlich fördern will. Lohnt es sich, mit dem Kesseltausch zu warten? Gibt es weitere neue gesetzlichen Regelungen?“

Es antwortet: Dr. Michael Herma, Geschäftsführer VdZ Spitzenverband der Gebäudetechnik

Tatsächlich hat die Bundesregierung Anfang Dezember 2014 den Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) beschlossen. Dieser Plan soll Verbrauchern Lust auf energieeffiziente Sanierungsmaßnahmen machen. Als Anreiz war unter anderem eine steuerliche Förderung von Effizienzmaßnahmen wie Heizkesseltausch oder Dämmung vorgesehen. Leider haben sich Bund und Länder bis jetzt nicht darauf einigen können, die geplante Förderung umzusetzen. Dabei wäre es aus unserer Sicht ein längst überfälliges Instrument, sinnvolle Investitionen in die Heizungsanlage steuerlich zu belohnen.

Kleine Investitionen in Effizienz lohnen sich fast immer

Ungeachtet dessen, ob die Förderung noch beschlossen wird oder nicht, sollten Verbraucher Investitionen in die Effizienz der Heizungsanlage nicht auf die lange Bank schieben. Denn schließlich können schon mit kleinen Maßnahmen von 500 oder 1.000 Euro eine Menge Energie und Kosten gespart werden. Berechnungen von co2online zeigen beispielsweise, dass sich die Investition in einen hydraulischen Abgleich schon nach dreieinhalb Jahren amortisiert. Und auch der Tausch einer alten Heizungspumpe gegen eine Hocheffizienzpumpe macht sich bereits nach einem Zeitraum von zweieinhalb Jahren bezahlt. Innerhalb ihrer erwarteten Lebensdauer von 15 Jahren kann man durch den Austausch der alten, ungeregelten Heizungsumwälzpumpe somit rund 1.800 Euro sparen.

Die Investition in einen neuen Heizkessel lohnt sich laut co2online im Durchschnitt nach rund acht Jahren. Allerdings kommt es hier sehr auf die individuellen Voraussetzungen an. Deshalb raten wir Verbrauchern, ihren Heizenergieverbrauch mit einem Energiesparkonto zu dokumentieren und sich auf jeden Fall persönlich von einem Fachmann beraten zu lassen. Nur so kann jeder Hausbesitzer wirklich einschätzen, wie hoch das persönliche Einsparpotenzial durch einen Kesseltausch ist. Und oft wird nach einer solchen individuellen Analyse klar, dass sich ein rasches Handeln auch ohne Förderung lohnt. Denn: Je früher eine Effizienzmaßnahme umgesetzt wird, desto eher sparen Verbraucher auch Energie und Kosten.

Keine generelle Kesseltauschpflicht bei Ein- und Zweifamilienhäusern

Was die Frage nach neuen gesetzlichen Regelungen betrifft: Anfang diesen Jahres ist eine Änderung der Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft getreten. Demnach müssen Heizkessel, die 30 Jahre und älter sind, in absehbarer Zeit ausgetauscht werden. Es gibt bei dieser Regelung aber einige Ausnahmen. So sind Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern von der Austauschpflicht ausgenommen, wenn sie spätestens seit dem 1. Februar 2002 in diesen Häusern mindestens eine Wohnung selbst nutzen. Im Falle eines Eigentümerwechsels nach dem 1. Februar 2002 ist die Kesseltauschpflicht vom neuen Eigentümer innerhalb von zwei Jahren zu erfüllen.

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Frage: „Zu welchen Heizsystemen und Heizkesseltypen geht der Trend in der Zukunft?“

Es antwortet: Nicole Dunker, Leiterin Kommunikation & Marketing, Vaillant Deutschland

Die maßgeblichen Trends sind effiziente Erdgas-Technologien und erneuerbare Energien. Im Gebäudebereich sind die Hocheffizienztechnologien auf Erdgasbasis auch mittelfristig eine unverzichtbare Technologie. Bei den Erneuerbaren bilden Wärmepumpen das wichtigste Wachstumssegment. Zudem wird sich der Trend zur Integration von Photovoltaik als ein integraler Bestandteil der häuslichen Energie- und auch Wärmeversorgung weiter fortsetzen. Gleichzeitig werden Technologien immer häufiger in hybriden Systemen miteinander kombiniert. Das ist heute schon so und wird in Zukunft noch stärker der Fall sein. 

Im Bereich der Regelungstechnik, also dem Energie-Management, werden konnektive Lösungen und sogenannte Smart Solutions künftig den Markt bestimmen. Ein wichtiger Schritt: die weitere Vernetzung von Haus- und Gebäudetechnik. Das bringt einerseits Komfortgewinne und optimiert andererseits den Verbrauch und den Bezug von Energie. Neben einer intelligenten Regelung ermöglicht diese Vernetzung auch die Ferndiagnose der Geräte durch einen Fachhandwerker. Darüber hinaus wird sich die Versorgung insgesamt stärker dezentralisieren.

Verbraucher werden zudem immer stärker nach nachhaltigen, intelligenten und hocheffizienten Produkten fragen. Und natürlich versuchen die Hersteller, dieser Nachfrage gerecht zu werden und entsprechende Produkte zu entwickeln. So stellte zum Beispiel Vaillant jüngst die neue Gerätegeneration „Green iQ“ vor. Dahinter verbergen sich besonders umweltfreundliche und effiziente Produkte, die über den ganzen Produktlebenszyklus – vom ersten Entwicklungsschritt bis hin zur Wiederverwertung nach der Nutzung – hohen Nachhaltigkeitsansprüchen standhalten müssen. Alle Green iQ Produkte sind WLAN-kompatibel und besitzen integrierte Schnittstellen.

Autor: Marcus Weber (Freier Redakteur)

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