Das neue Heizungslabel: Die 8 wichtigsten Fragen und Antworten für Verbraucher

Die neue Kennzeichnungspflicht für die Energieeffizienz von Heizkesseln ist besonders in Fachkreisen ein viel diskutiertes Thema, verbunden mit einer Flut von Informationen. Doch welche Bedeutung hat das Heizlabel konkret für Sie als Verbraucher? Hier finden Sie die 8 wichtigsten Fragen und Antworten zu der neuen Verordnung.

Das Heizungslabel als Infografik erklärt

1. Was ist das Heizungslabel?

Das Heizungslabel, oft auch Energieeffizienzlabel oder EU-Energielabel genannt, ist ein von der Europäischen Kommission eingeführtes Etikett, welches die Energieeffizienz von verschiedenen „energieverbrauchsrelevanten“ Geräten angibt. Bisher gilt die Kennzeichnungspflicht mit dem Energielabel beispielsweise für Kühl- und Gefriergeräte, Waschmaschinen und Wäschetrockner, Geschirrspüler, Klimageräte, Fernseher oder Weinlagerschränke. Seit dem 26. September 2015 ist das Label nun auch für einen großen Teil neu installierter Heizkessel und Warmwasserbereiter in Kombiheizungen (zur gleichzeitigen Produktion von Wärme und Warmwasser) verpflichtend.

Die EU will mit dem Etikett größere Transparenz über die Umweltbelastung durch die jeweiligen Geräte schaffen und dem Verbraucher die Entscheidung für ein energieeffizientes Gerät erleichtern. Dies wiederum soll die Hersteller motivieren, immer energieeffizientere Technik zu entwickeln und auf den Markt zu bringen.

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2. Welche Informationen liefert das Label?

2.1. Heizungslabel für einzelne Raumheizgeräte

Das Energieeffizienzlabel für Heizungen und Warmwasserbereiter ähnelt auf den ersten Blick den bekannten Energielabeln auf anderen Elektrogeräten, wie Leuchtmitteln, Kühlschränken etc. An oberster Stelle des Etiketts werden Modell- und Herstellername vermerkt. Darunter befindet sich auf der linken Seite eine in Ampelfarben gestaltete Treppe zur Darstellung der Energieeffizienz des Gerätes: Grün steht dabei für sehr sparsam, rot für sehr verschwenderisch.

Neben der Farbskala gibt auf der rechten Seite außerdem die alphabetisch eingeordnete Effizienzklasse (vorerst) von A++ bis G Aufschluss über den Energieverbrauch der entsprechenden Heizung oder/und des Wassererwärmers. A++ ist dabei die beste Effizienzklasse und bedeutet, dass der Heizkessel besonders energieeffizient und schadstoffarm arbeitet. Außerdem erhalten Verbraucher durch die am unteren Label-Rand aufgeführten Symbole Informationen über die Heizleistung, den Wirkungsgrad und den Schallleistungspegel, also die Geräuschbelastung, der Heizung.

Zur Orientierung: Die Kategorien G bis A werden praktisch für die Kennzeichnung konventioneller Heizkessel ohne eine Kombination mit Kraft-Wärme-Kopplung oder erneuerbare Energiequellen angewendet. Für eine Kennzeichnung ab A+ muss der Heizkessel Wärmeenergie auf Basis von Kraft-Wärme-Kopplung oder erneuerbaren Energiequellen produzieren.

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2.2. Heizungslabel für Verbundanlagen

Da viele Heizungsanlagen nicht nur aus einem Heizkessel bestehen, sondern aus mehreren Elementen, wird die Energieeffizienz dieser so genannten „Verbundanlagen“ in einem kombinierten Etikett beziehungsweise „Paketlabel“ abgebildet. Die einfachste Verbundanlage besteht aus einer Kombitherme, bei denen Raumwärme und Warmwasser in einem Gerät erzeugt wird. Alternativ wird einem Heizkessel ein separater Warmwasserspeicher beigestellt. Auch die Nutzung erneuerbarer Energien durch Solarthermie-Anlagen oder wasserführende Kaminöfen in Kombination mit Heizkesseln und Warmwasserspeichern fällt darunter.

In diesem Fall muss für jede Kombination ein eigenes Label erstellt werden, dass den verwendeten Komponenten Rechnung trägt. Das Label gibt in diesem Falle auch Auskunft darüber, welche Komponenten in die Heizanlage integriert sind.

Im nachfolgenden Video werden verschiedene Paketlabel anschaulich erläutert. Das Video gibt außerdem bereits einen Überblick über Vor- und Nachteile des Heizungslabels. Mehr Informationen hierzu finden Sie ebenfalls in unserem Artikel Lob & Kritik zum Heizungslabel.

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3. Für welche Geräte gibt es eine Kennzeichnungspflicht?

Die Kennzeichnungspflicht mit dem Heizungslabel gilt für alle ab dem 26. September 2015 an den Handel gelieferte Geräte, die unter die Ökodesign-Richtlinie fallen. Das Label muss gut sichtbar an allen Geräten angebracht werden und auch bereits bei der Bewerbung der Produkte durch den Händler angegeben werden. Achtung: Altgeräte aus Lagerbeständen, zum Beispiel von Großhändlern, dürfen allerdings noch ohne das Label verkauft werden. So können Handwerker auch noch Geräte ohne Effizienzlabel verkaufen und einbauen.

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3.1. Kennzeichungspflicht neuer Heizkessel

Folgende Wärmeerzeuger müssen seit dem 26. September 2015 mit dem Heizlabel gekennzeichnet werden:

  • Heizkessel mit einer Wärmenennleistung bis einschließlich 70 Kilowatt 
  • Warmwasserspeicher bis 500 Liter Kombithermen bis 70 Kilowatt und 500 Liter (Heizung und Warmwasser in einem Gerät)
  • Hybridgeräte (z. B. aus Brennwertkessel und Wärmepumpe)
  • Solarthermieanlagen
  • Blockheizkraftwerke (BHKW-Anlagen zur gleichzeitigen Erzeugung von Strom und Wärme) bis 50 Kilowatt Leistung
  • Wärmepumpen

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3.2. Labelpflicht für Altgeräte

Wenn Ihr Heizkessel vor mehr als 15 Jahren installiert wurde, ist das Label seit Januar 2016 auch für Sie relevant. Denn: alte Heizungen arbeiten in der Regel besonders ineffizient und erzeugen somit viel CO2. Deswegen können Heizungsmonteure, Energieberater oder Schornsteinfeger Altgeräte, vorerst auf freiwilliger Basis, auch mit einem Heizungslabel versehen. Ab 2017 wird die Nachetikettierung von alten Heizkesseln durch den Schornsteinfeger dann endgültig Pflicht.
Für Sie als Verbraucher fallen übrigens keine Kosten an: Bezahlt wird das Labeling durch die Bundesregierung. Diese will Besitzer alter Heizkessel durch das Energielabel zum Heizungstausch motivieren.

Dieses Video des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gibt mehr Informationen über das Energielabel für alte Heizungen und enthält Hinweise auf Förderprogramme für die Heizungssanierung.

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4. Welche Geräte müssen nicht gekennzeichnet werden?

Heizanlagen auf Basis von flüssiger oder gasförmiger Biomasse (also beispielsweise Rapsöl oder Biogas) sind vorerst noch nicht von der Heizlabelpflicht betroffen. Hier möchte die EU noch weitere Untersuchungen anstellen und speziell zugeschnittene Richtlinien festlegen. Heizkessel, die auf festen Brennstoffen basieren oder ausschließlich für die warme Trink- und Sanitärwasserbereitung zuständig sind, müssen ebenfalls nicht mit einem Label versehen werden.

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5. Wann tritt die Richtlinie in Kraft und welche Fristen gibt es?

Wie bereits zuvor bei Kühlgeräten verläuft die Pflicht zur Kennzeichnung von Heiztechnik gestaffelt ab, um Händlern und Herstellern Zeit zur Anpassung an das neue System zu geben. Ist seit September 2015 A++ die energieeffizienteste Klasse, wird die Regelung im August 2019 noch einmal angezogen. Heizgeräte werden dann auf einer Skala von A+++ bis D eingestuft – die Klassen E bis G entfallen auf der Skala. Geräte mit schlechterer Energieeffizienz dürfen dann nicht mehr verkauft werden. Für Warmwasserbereiter und -Speicher werden die Bewertungskriterien bereits 2017 verschärft. 

Achtung bei der Anschaffung neuer Geräte: Die EU geht davon aus, dass bis 2019 neue, noch energieeffizientere Heiztechnik von den Herstellern auf den Markt gebracht wird – daher verschiebt sich die Effizienz-Skala nach oben. Das heißt, dass Geräte, die 2015 noch in den grünen Label-Bereich fallen, ab 2019 nur noch als mittelmäßig effizient eingestuft werden könnten. Wenn Sie heute eine Anlage installieren, sollten Sie also darauf achten, dass diese auch nach 2019 noch in der höchsten Effizienzklasse liegt.

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6. Was ist die Ökodesign-Richtlinie?

6.1. Allgemeine Informationen

Die Ökodesign-Richtlinie ist eine von der EU festgelegte Verordnung zur umweltgerechte[n] Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte und wird daher oft auch ErP-Richtlinie (ErP= Energy-related Products) genannt. Die Verordnung hat große Bedeutung für die Hersteller der von der Richtlinie betroffenen Geräte, da in ihr Mindestanforderungen an die Effizienz und die Emissionen einzelner Produktgruppen festgelegt werden. Geräte, die den Anforderungen nicht genügen, dürfen nicht mehr verkauft werden. So sollen Anreize für die Produktion und Entwicklung besonders energiesparender Geräte geschaffen werden. Nach eigenen Angaben will die EU so bis 2030 mindestens 27 Prozent mehr Energieeffizienz erreichen und zudem die Energiekosten für Verbraucher dezimieren.

6.2. ErP-Richtlinie für Heizgeräte

Während für Sie als Privatperson seit dem 26. September 2015 nur die Kennzeichnungspflicht für Heizgeräte neu ist, rotiert im Hintergrund die Heizindustrie. Denn: Die Ökodesign-Richtlinie für Heizungen legt fest, dass ab diesem Stichtag in der EU nur noch Heiztechnik in Umlauf gebracht werden darf, wenn diese die gesetzlichen Anforderungen an Energieverbrauch, Effizienz und Umweltentlastung einhält. Praktisch bedeutet dies beispielsweise, dass Wärmepumpen in der Geräuschentwicklung bestimmte Schallleistungspegel in Innen- und Außenräumen nicht übersteigen dürfen und der Wirkungsgrad von den in die Verordnung fallenden Heizkesseln nicht unter 86 Prozent liegen darf.

In der Rahmenrichtlinie sind daher feste Referenzwerte für die verschiedenen Effizienzklassen (Wirkungsgrad, Schallleistung und Stickoxidausstoß) festgelegt. Für Hersteller und Händler bedeutet dies, dass sie bestimmte Geräte gegebenen Falles nicht mehr verkaufen können bzw. auf Verkauf und Herstellung möglichst energieeffizienter Heiztechnik umsatteln werden.

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7. Welche Rolle spielen Händler und Handwerker bei der neuen Verordnung?

Im Gegensatz zu Kühlschränken oder Glühlampen ist Heiztechnik für den Verbraucher in der Regel nicht im Einzelhandel zugänglich. Bei dem Wunsch nach einem neuen Heizkessel erhalten Sie diesen direkt vom Handwerker Ihres Vertrauens. Daher fällt im Rahmen der neuen Kennzeichnungspflicht besonders große Verantwortung auf die Händler und Handwerker, die ihre Kunden bezüglich der Energieeffizienz verschiedener Heizungstypen beraten müssen und dafür sorgen müssen, dass Heizgeräte und Kombi-Heizungen bei der Lieferung an den Verbraucher korrekt gekennzeichnet sind.

Falls eine Kombination mehrerer Komponenten verbaut wird (z. B. Kessel, Speicher) muss der Handwerker die Daten aller Elemente der geplanten Heizanlage zusammentragen und nach festgelegten Kriterien die Energieeffizienz der Gesamtanlage ausrechnen und in ein Paketlabel überführen. Wichtig für Sie als Verbraucher: Die Heizungsbranche stellt Handwerker ein gemeinsames Rechentool zum Berechnen der Effizienz von Verbundanlagen zur Verfügung. Ob das Label korrekt ist, hängt in diesem Fall von den Eingaben des Installateurs bei der Berechnung ab. Im Zweifelsfall sollten Sie sich vor dem Kauf einer Anlage die Effizienzklasse von dritter Seite bestätigen lassen oder diese zum Bestandteil des Kaufvertrags machen lassen.

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8. Welche Informationen liefert das Datenblatt?

Um Ihnen neben dem Energielabel noch mehr Transparenz über die genaue Aufstellung verschiedener Heizgeräte bezüglich Energieeffizienz, Heizleistung, Wirkungsgrad und Schallleistungspegel zu bieten, muss der Handwerker seinen Kunden fortan außerdem noch ein detailliertes Datenblatt über die gekaufte Heiztechnik beilegen. Bei kombinierten Heizanlagen müssen die Informationen für jedes der Einzelteile im Datenblatt enthalten sein.

Autorin: Laura Wagener (Freie Redakteurin)

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