Staatliche Förderung Heizung: Übersicht & Suchwerkzeug

Ein Austausch der Heizung ist eine Investition, die durchdacht sein will. Immerhin liegen die Kosten bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus zwischen 3.000 und 35.000 Euro. In einem Mehrfamilienhaus ist es entsprechend teurer. Das Gute: Es gibt Fördermittel für den Heizungstausch. Wenn Sie einige Voraussetzungen erfüllen, können Sie im Jahr 2024 bis zu 70 Prozent Ihrer Investition als Förderung erhalten.

Sie wollen Ihr Haus modernisieren oder sanieren? Gemeinsam mit der VierWende-Community meistern Sie diese Herausforderung. Hier erhalten Sie Expertenwissen und Webinare und können sich mit Hausbesitzer*innen austauschen, die bereits erfolgreich saniert haben. Jetzt Mitglied werden und von der Community unterstützen lassen.
Sie wollen Ihr Haus modernisieren oder sanieren? Gemeinsam mit der VierWende-Community meistern Sie diese Herausforderung. Hier erhalten Sie Expertenwissen und Webinare und können sich mit Hausbesitzer*innen austauschen, die bereits erfolgreich saniert haben. Jetzt Mitglied werden und von der Community unterstützen lassen.

Fördermittel-Suche: In 4 Schritten zur Förderung für Ihre neue Heizung

Finden Sie heraus, welche Fördermittel es für Ihre neue Heizung gibt. Wir zeigen Ihnen alle passenden Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorger*innen:

Die wichtigsten Fakten auf einen Blick:

  • KfW fördert Heizungstausch mit bis zu 70 Prozent Zuschuss
  • Förderung für fast alle gängigen Wärmeerzeuger
  • Förderantrag bei der KfW zu stellen – auch nachträglich möglich
  • Optimierung statt neuer Heizung: 15 bis 20 Prozent Zuschuss

Staatliche Förderung für Heizungen 2024

Wer auf der Suche nach staatlicher Förderung für Heizungen ist, hat jede Menge Möglichkeiten: Denn Fördermittel gibt es von Bund, Ländern und Kommunen. Die wichtigste staatliche Förderung ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Gefördert wird damit in Form von Zuschüssen von mindestens 30 Prozent:

Förderung für die Heizung in diesem Jahr

Wie lange es noch eine Förderung für Heizungen gibt, lässt sich nur von Jahr zu Jahr beantworten. Denn üblicherweise ändern sich mit dem Jahreswechsel die Förderprogramme. Immer mal wieder kommt es auch vor, dass Fördertöpfe ausgeschöpft sind. Deswegen kann es sich lohnen, möglichst früh mit Planen und Beantragen zu beginnen.

Seit Januar 2024 können wieder Fördermittel für den Heizungstausch beantragt werden. Auch wenn es aktuell eine Haushaltssperre für die Bundesregierung gibt: Die Förderprogramme der BEG sind davon nicht betroffen.

Welche Förderung gibt es für den Austausch der Heizung?

Wie viel staatliche Förderung es für eine neue Heizung über das BEG gibt, hängt maßgeblich davon ab, ob zu der Grundförderung noch weitere Boni hinzukommen. Diese Fördermöglichkeiten gibt es 2024:

  1. Für alle Wärmeerzeuger gibt es eine Grundförderung in Höhe von 30 %.
  2. Darüber hinaus gibt es 2 weitere Boni für alle Wärmeerzeuger in Höhe von 20 % bzw. 30 %.
  3. Für Wärmepumpen gibt es einen Extra-Bonus in Höhe von 5 %.

Die Fördersätze für Heizungstausch im Überblick

Heizung

Grund

förderung

Einkommens bonus*

Klima-Geschwindig

keitsbonus*

WP-Effizienz-bonus**
Wärmepumpe30 %30 %20 %5 %
Solarthermische Anlage30 %30 %20 %
Biomasseheizung30 %30 %20 %

Brennstoffzellen

heizung

30 %30 %20 %
Wasserstofffähige Heizung30 %30 %20 %
Innovative Heizungstechnik30 %30 %20 %

* Für Einkommens- bzw. Klima-Geschwindigkeitsbonus muss das Gebäude selbst bewohnt werden.

** Der Wärmepumpen-Bonus gilt für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel oder bei Nutzung von Energie aus Boden, Wasser oder Abwasser.

Für Holzheizungen, die die Emissionsgrenzwerte für Staub von 2,5 mg/m³ einhalten, gibt es zudem einen pauschalen Zuschlag in Höhe von 2.500 Euro.

Sie möchten wissen, welche Heizsysteme am besten abschneiden?

Mit unserem Sanierungshilfe-PDF finden Sie es schnell heraus.

Jetzt PDF kostenfrei herunterladen

Nach oben

Grundförderung in Höhe von 30 Prozent

Für die meisten gängigen Wärmeerzeuger (außer: reine Gas- und Ölheizungen) gibt es seit 2024 eine Grundförderung. Sie beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Fördermittel gibt es auch für Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes – und zwar in derselben Höhe.

Einkommensbonus für Haushalte mit geringem Einkommen

Ebenfalls 30 Prozent beträgt der Fördersatz für den sogenannten Einkommensbonus. Antragsberechtigt sind Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 40.000 Euro.

Klima-Geschwindigkeitsbonus für den schnellen Umstieg

Wer seine bestehende, funktionsfähige Heizung (Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung) noch bis Ende 2028 austauscht, bekommt weitere 20 Prozent Förderung obendrauf. Nach 2028 sinkt der Fördersatz alle zwei Jahre um 3 Prozentpunkte.

Bonus für effiziente und umweltfreundliche Wärmepumpen

Wärmepumpen, die ihre Energie aus dem Abwasser, Grundwasser oder Erdreich beziehen, erhalten statt 30 Prozent sogar 35 Prozent Grundförderung. Luft-Wasser-Wärmepumpen, die mit natürlichem Kältemittel wie R290 Propan oder R717 Ammoniak arbeiten, bekommen ebenfalls den Effizienzbonus. Im besten Fall lassen sich bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten für den Heizungstausch bezuschussen.

Maximal 30.000 € bei einem Einfamilienhaus förderfähig

Die maximale Fördersumme für den Heizungstausch ist gedeckelt. Bei einem Einfamilienhaus liegt die Grenze bei 30.000 Euro, bei einem Zweifamilienhaus bei 45.000 und bei einem Haus mit drei Wohnungen bei 60.000 Euro. Beispiel: Betragen die Kosten für eine neue Wärmepumpe samt Einbau 30.000 Euro, lassen sich dank Grundförderung und Boni so bis zu 21.000 Euro bezuschussen.

Beantragt wird die bundesweite staatliche Heizungsförderung fürs Jahr 2024

  • bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Die bundeseigene Förderbank ist in diesem Jahr für den Bereich BEG EM, Abschnitt Heizungstausch, zuständig. Fördermittel für Dämmmaßnahmen, Fenstertausch und andere Maßnahmen bleiben weiterhin beim BAFA. Alle passenden Förderprogramme finden Sie mit dem FördermittelCheck.

KfW-Förderung für Heizung

Anders als in den Jahren zuvor ist in diesem Jahr ein Förderantrag für Heizungsförderung bei der KfW zu stellen. Aufgrund der Umstellung kommt es aktuell zu einer Verzögerung und zu einem Ausnahmefall.

Förderanträge erst ab Februar 2024 möglich

Die KfW-Bank ist in der ersten Jahreshälfte noch mit der Umsetzung der neuen Aufgabe als Fördergeber beschäftigt. Geplant ist, dass ...

  • ab 01. Februar die Registrierung im neuen Förderportal startet.
  • ab 27. Februar Eigentümer*innen von Einfamilienhäusern, die in diesen selbst wohnen, Förderanträge stellen können.
  • ab 30. April Eigentümer*innen von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern, die in diesen selbst wohnen, Förderanträge einreichen können.
  • ab 31. Juli Vermieter*innen und Unternehmen Förderung beantragen können.

Ausnahme bei Antragstellung: Erst tauschen, dann beantragen

Wer nicht so lange warten möchte, kann schon jetzt mit dem Einbau der neuen Heizung starten. Wichtig: Bis 31.08.2024 muss die Maßnahme erfolgen und der Antrag bis Ende November bei der KfW eingegangen sein. Früher war es üblich, erst den Antrag zu stellen, dann die Maßnahmen umzusetzen.

Welche Voraussetzungen gelten?

  • Der Bewilligungszeitraum beträgt 36 Monate ab Zugang der Zusage.
  • Verwendungsnachweis und sonstige Unterlagen sind spätestens sechs Monate danach einzureichen.
  • Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist grundsätzlich möglich, nicht jedoch mit BEG WG, BEG NWG und Steuerbonus.
  • Für kombinierte Fördermittel gilt eine maximale Förderquote von 60 Prozent.
  • Verpflichtend sind hydraulischer Abgleich, Wärmemengenzähler (oder ähnliches) und Dämmen der Rohre.

Für Wärmeerzeuger gelten anlagenspezifische Voraussetzungen. Bei Wärmepumpen beispielsweise sind die Anforderungen an die „jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz“ ƞs (= ETAs) gestiegen. Außerdem müssen sie ab 2025 an ein zertifiziertes Smart-Meter-Gateway angeschlossen werden. Details zu den Voraussetzungen finden Sie unter anderem in der Förderrichtlinie vom 21. Dezember 2023.

Energieberater mit Mappe voller Unterlagen und Kunde im Gespräch im Garten eines Wohngebäudes(c) www.co2online.de / Alois Müller

Was ist neu in 2024?

  • KfW-Bank zahlt Zuschüsse für neue Heizungen: Bis Ende 2023 war das BAFA für die Förderanträge nach BEG EM zuständig. Ab 2024 geht das Segment Heizungstausch an die KfW-Bank. Förderanträge für eine neue Heizungsanlage sind nunmehr bei der KfW-Bank zu stellen; für einzelne Dämmmaßnahmen bleibt das BAFA verantwortlich.
  • Aufklärungsgespräch vor dem Kauf einer fossilen Heizung: Wer sich 2024 eine neue Öl- oder Gasheizung einbauen lassen möchte, muss eine Beratung durch eine Fachkraft annehmen. Darin wird unter anderem auf die mögliche Unwirtschaftlichkeit, insbesondere aufgrund des steigenden CO2-Preises, hingewiesen.
  • Mietkosten für provisorische Heiztechnik sind förderfähig: Wenn der Wärmeerzeuger mitten in der Heizsaison ausfällt, ist das mehr als ärgerlich. Meist lassen sich Betroffene einen neuen vergleichbaren Erzeuger einbauen, weil die Zeit für einen Systemwechsel fehlt. Die Miete für eine lediglich übergangsweise eingebaute Heiztechnik wird über die neue BEG EM bis zu ein Jahr gefördert. Der Zuschuss beträgt 30 Prozent der Kosten.
  • hydraulischer Abgleich und Heizlast: Vorgeschrieben ist für den Abgleich das Verfahren B. Das einfachere und ungenauere Verfahren A ist nicht mehr zulässig. Für die korrekte Auslegung einer Heizungsanlage ist eine Heizlastermittlung nach DIN EN 12831 vorgeschrieben statt empfohlen.
  • Anteil erneuerbarer Energien bei 65 Prozent: Damit eine Wärmepumpe, eine Brennstoffzellenheizung, eine Biomasseheizung, eine wasserstofffähige Heizung oder eine innovative Heizung gefördert werden kann, muss die neue Heizanlage das betreffende Gebäude zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien versorgen. Bis 2023 galt diese Vorgabe nur bei der Installation von Wärmepumpen und Biomasseheizungen.
  • Gebäudenetze werden gefördert: Wenn die erzeugte und verteilte Wärme zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien stammt. Die Kosten für Wärmeerzeugungsanlagen, die fossile Brennstoffe nutzen, werden nicht gefördert. Für Errichtung, Erweiterung und Umbau von Gebäudenetzen muss ein/e Energieeffizienz-Expert*in eingebunden werden.
  • Wasserstofffähige Heizungsanlagen: Diese können bei Inbetriebnahme oder durch geringinvestive Umrüstungsmaßnahmen zu einem späteren Zeitpunkt zu 100 Prozent Wasserstoff verbrennen. Die Mehrkosten sind zu 30 Prozent förderfähig.

Wird eine Energieberatung beim Heizungstausch gefördert?

Für eine Energieberatung zur Vorbereitung eines Heizungstauschs können Sie beim BAFA Fördermittel beantragen. Die Förderung beträgt 80 Prozent der Beratungskosten. Dabei zahlt das BAFA für eine Beratung im Ein- oder Zweifamilienhaus höchstens 1.300 Euro; bei Mehrparteienhäusern sind es maximal 1.700 Euro. Eine Liste aller förderfähigen Berater*innen gibt es auf der Webseite der EnergieeffizienzExperten.

Achtung: Aktuell sind die Fördertöpfe für Energieberatungen noch nicht freigegeben. Spätestens nach der Verabschiedung des neuen Bundeshaushaltes sollten die Mittel aber wieder verfügbar sein.

Die Zusammenarbeit mit einem/r Energieberater*in hat viele Vorteile, weil er/sie Ihnen Schritt für Schritt bei der Modernisierung zur Seite stehen kann. Ein/e Energieberater*in...

  • ... prüft die baulichen Gegebenheiten Ihres Hauses.
  • ... stellt auf Wunsch einen Sanierungsfahrplan auf und schätzt ein, welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge durchgeführt werden sollten.
  • ... wählt gemeinsam mit Ihnen die für Ihr Haus passende Heizanlage.
  • ... kennt die wichtigen Förderprogramme und hilft Ihnen bei den Anträgen.
  • ... begleitet die Modernisierungsarbeiten und prüft die fachgerechte Umsetzung.

 

Welche Förderung gibt es für das Optimieren einer Heizung?

Auch wenn Sie nicht gleich die ganze Heizanlage austauschen können oder wollen, haben Sie einige Möglichkeiten, Ihre Heizung effizienter zu machen und dafür eine Förderung zu erhalten. Das BAFA fördert im Rahmen der BEG zwei vergleichsweise kostengünstige Maßnahmen zum Optimieren der Heizung:

  • den Austausch der Heizungspumpe und
  • einen hydraulischen Abgleich.

Für diese Maßnahmen übernimmt das BAFA 15 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Zusätzliche 5 Prozent gibt es, wenn die Maßnahme Teil eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) eines/r Energieberater*in ist (iSFP-Bonus). Eine Alternative zur BAFA-Förderung ist der Steuerbonus von 20 Prozent.

Beide Optimierungen können für einen deutlich niedrigeren Energieverbrauch sorgen. Bei durchschnittlichen Gebäuden rechnen sie sich innerhalb weniger Jahre, wie dieses Beispiel zeigt:

1. Welche Optimierungen genau werden gefördert?

Gefördert wird der Ersatz von Heizungspumpen (Umwälzpumpen, Nass- oder Trockenläuferpumpen) sowie Warmwasser-Zirkulationspumpen durch hocheffiziente Pumpen. Für die staatliche Förderung gemäß BEG gelten einige Voraussetzungen.

Den Zuschuss gibt es auch für den hydraulischen Abgleich. Damit wird dafür gesorgt, dass bei allen Heizkörpern/-flächen ausreichend Wärme ankommt und die Heizungspumpe optimal eingestellt ist.

Diese staatlichen Fördermittel gibt es auch für damit verbundene Maßnahmen und Materialien für weitere Heizungsoptimierungen:

  • Dämmen von Rohrleitungen
  • Einbau von Flächenheizungen und Niedertemperaturheizkörpern
  • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
  • Einbau von Wärmespeicher/Pufferspeicher
  • Einstellen der Heizkurve
  • Anpassen der Vorlauftemperatur
  • Anpassen der Pumpenleistung
  • Optimieren von Wärmepumpen

Wichtig ist, dass die beiden zentralen Maßnahmen miteinander kombiniert werden. Denn nur so sind sie förderfähig. Das heißt, wenn Sie Ihre alte Heizungspumpe austauschen, müssen Sie Ihre Heizung auch hydraulisch abgleichen lassen. Für den Pumpentausch oder den hydraulischen Abgleich allein gibt es keine Förderung mehr.

2. Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?

So gut wie alle Privat- und juristischen Personen, Unternehmen und Organisationen sowie Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände können einen Antrag auf staatliche Fördermittel fürs Optimieren der Heizung (BEG) stellen. Ausgenommen sind lediglich der Bund, die Bundesländer und deren Einrichtungen sowie politische Parteien.

3. Wann und wie ist der Antrag zu stellen?

Das kommt drauf an, um welche Maßnahme es sich handelt. Für gängige Maßnahmen wie Dämmen, Fenstertausch und Heizungsoptimierung gilt: Bevor Sie die Förderung beantragen, müssen Sie zunächst Angebote für die Maßnahme bei Fachunternehmen einholen. Danach füllen Sie das Antragsformular des BAFA aus und schalten den Portal-Zugang mit dem Aktivierungslink in der Bestätigungs-E-Mail frei. Sobald Sie den Zuwendungsbescheid per Post erhalten haben, können Sie den Auftrag vergeben und vom Fachunternehmen durchführen lassen. Nach Fertigstellung der Maßnahme reichen Sie den Verwendungsnachweis online über das BAFA-Portal ein.

Wichtig: Die Rechnungen müssen Sie selbst bezahlen! Den Zuschuss gibt es als Erstattung.

4. Welche sonstigen Bedingungen gelten für die Förderung?

Die zu optimierende Heizungsanlage muss mindestens 2 Jahre alt sein, um über die BEG förderfähig zu sein. Soll eine Ölheizung oder Gasheizung optimiert werden, darf diese nicht älter als 20 Jahre sein. Bei einer so alten Heizung sollten Sie einen Austausch prüfen. Nach 30 Jahren ist er verpflichtend.

Das Bestandsgebäude/der Altbau mit der zu optimierenden Heizung darf nicht mehr als fünf Wohneinheiten haben und muss mindestens fünf Jahre alt sein. Geförderte Anlagen oder Gebäudeteile sind mindestens zehn Jahre zweckentsprechend zu nutzen.

5. Wer beantwortet Fragen zur Förderung?

Ansprechpartner für alle Fragen zur BEG-Förderung der Heizungsoptimierung ist das BAFA. Auf der Website des BAFA gibt es Informationen, Formulare und Merkblätter zur Heizungsförderung. Die Expert*innen sind telefonisch erreichbar unter 06196 908-1001. Bei der KfW gibt es ebenfalls eine eigene Website zum Thema Heizungstausch. Die Expert*innen sind telefonisch erreichbar unter 0800 539 9010.

Gibt es Alternativen zur staatlichen BEG-Förderung?

Mit dem Steuerbonus gibt es eine Alternative zur staatlichen Förderung über das BEG. 20 Prozent der Kosten für neue Heizung oder Heizungsoptimierung können von der Steuer abgesetzt werden. Dabei gilt ein Maximalbetrag von 40.000 Euro und eine Dauer von drei Jahren. Für Fachplanung und Begleitung liegt der Steuerbonus-Anteil bei 50 Prozent.

Vor allem für Biomasseheizungen kann der Steuerbonus interessant sein. Denn bei dieser Förderung besteht keine Pflicht für die Kombination mit Solarthermie oder Wärmepumpe. Zumindest Solarthermie sollten Sie aber in jedem Fall bei der Energieberatung prüfen lassen, um die langfristig günstigste und klimafreundlichste Lösung zu finden.

Der Steuerbonus kann auch für andere neue Heizungen und das Optimieren genutzt werden:

  • Wärmepumpe
  • Solarthermie
  • Brennstoffzellenheizung
  • innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien
  • Gebäudenetz/Wärmenetz
  • Heizungsoptimierung

Die BEG betrifft nicht nur den Heizungstausch. Auch Förderprogramme für energetische Maßnahmen gibt es bei der KfW. Ausführliche Informationen darüber finden Sie in unserem Artikel "Bundesförderung für effiziente Gebäude". 

Welche regionale Förderung für den Heizungstausch gibt es?

Staatliche Förderung für Heizungstausch und Optimierung gibt es auch von Ländern und Kommunen. Alle passenden regionalen Förderprogramme sind mit dem FördermittelCheck zu finden. Auch die Energieberatung hilft bei Suche und Anträgen.

Zum FördermittelCheck

Wann sollte ich meine Heizung modernisieren?

Ob Sie Ihre Heizung modernisieren sollten, zeigt Ihnen das Heizungslabel. Mit einem Blick auf das Label sehen Sie, wie effizient Ihr Heizkessel arbeitet. Die beste Energieeffizienzklasse ist A+++, die schlechteste ist G. Ein Austausch der Heizung lohnt sich oft dann, wenn die Anlage einer schlechteren Effizienzklasse angehört oder eine teure Reparatur ansteht. Das Heizungslabel ist seit 2017 für alle Heizkessel verpflichtend. Schornsteinfeger*innen, Installateur*innen oder Energieberater*innen sollten es inzwischen auch an Ihrem Heizkessel kostenlos angebracht haben. Falls nicht, fragen Sie unbedingt nach.

Funktioniert Ihre Heizung noch gut, aber verbraucht viel Energie? Dann sollten Sie darüber nachdenken, Ihre Heizung zu optimieren. Das ist wesentlich billiger als der komplette Austausch der Heizung. Dennoch lässt sich der Energieverbrauch durch eine Optimierung der Anlage in der Regel deutlich senken. Hinzu kommt: Maßnahmen wie der hydraulische Abgleich oder der Tausch der Heizungspumpe werden vom Staat gefördert.

Sie haben einen Öl- oder Gasheizkessel, der älter als 30 Jahre ist? Dann ist, abgesehen von einigen Ausnahmen, der Austausch der Heizung Pflicht. Mehr Informationen zu den einzelnen Heizungstypen finden Sie in unserem Vergleich von Heizungen.

Bitte beachten Sie, dass wir keine persönliche Beratung zu passenden Fördermitteln anbieten. Für konkrete Fragen zu Ihrem Sanierungsvorhaben wenden Sie sich bitte direkt an eine/n Energieberater*in oder die Fördermittelgeber wie das BAFA oder die KfW-Bank.

Warum ist jetzt ein guter Zeitpunkt für den Heizungstausch?

Was für einen Wechsel zu erneuerbaren Energien spricht: Heizen mit Gas und Öl wird 2024 teurer. Der CO2-Preis steigt für fossile Brennstoffe von aktuell 30 auf 45 Euro pro Tonne. 2025 soll er dann bei 55 Euro pro Tonne liegen – und in den folgenden Jahren weiter steigen. Keinen CO2-Preis zahlt dagegen, wer mit Wärmepumpe oder anderen erneuerbaren Energien heizt. Wer sich in diesem Jahr von seiner Gasheizung verabschiedet, spart in den nächsten 20 Jahren voraussichtlich 15.000 Euro. Bei einer Ölheizung sind es sogar rund 20.000 Euro.

weiter

Autor: Jens Hakenes

Ansprechpartner für Stromkosten und Heizkosten

Zum Autor*innen-Profil

Autor: Minh Duc Nguyen

Ansprechpartner für Heizung und Fördermittel

Zum Autor*innen-Profil