Zusammenfassung Klimapaket: alle Änderungen im Überblick

Heizen mit Öl wird teurer. Dafür werden energetische Sanierungen stärker gefördert. Ähnlich ist es bei Autos und der Bahn. Klimapaket und Klima­schutz­gesetz bringen 2020 viele Ver­änderungen für Ver­braucher*innen. Wir fassen alle Änderungen für Sie zusammen.

Die wichtigsten Fakten auf einen Blick

  • Klimapaket ändert viele Bereiche des Alltags
  • Mobilität und Heizen: mit fossilen Energieträgern wird es teurer 
  • mehr Fördermittel für energetisches Sanieren und Elektro-Autos
  • geringere Abgaben auf Strom
  • Zugtickets billiger, Flugtickets teurer

Was ist das Klimapaket?

Das Klimapaket ist ein Aktions­programm der Bundes­regierung für mehr Klima­schutz. Ziel ist, die CO2-Emssionen in Deutschland so stark zu senken wie im Pariser Klima­abkommen ver­einbart. Das Klima­paket wurde als „Bundes-Klima­schutz­gesetz“ und „Klima­schutz­programm 2030“ Ende 2019 in Gesetzes­form gebracht. Viele Punkte sind seit Januar 2020 in Kraft, andere erst später:

  • CO2-Preis für Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas (ab 2021)
  • Austausch­prämie für Ölheizungen
  • höhere Pendler­pauschale
  • billigere Zug­tickets
  • Kauf­prämie für E-Autos (voraus­sichtlich ab Frühjahr 2020)

Was ist der CO2-Preis des Klimapakets?

Der CO2-Preis ist eine Abgabe beim Handel mit Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel. Er wird ab Januar 2021 erhoben. Unter­nehmen zahlen dann für die Treib­haus­gas-Emissionen ihrer Produkte, indem sie Zertifikate für Ver­schmutzungs­rechte kaufen. Dafür gibt es einen nationalen Emissions­handel.

Der CO2-Preis beträgt 2021 zunächst 25 Euro pro Tonne CO2. Er steigt dann Jahr für Jahr. Im Jahr 2026 soll er zwischen mindestens 55 und höchstens 65 Euro pro Tonne liegen.

Ziel des CO2-Preises ist es, klima­schäd­liches Auto­fahren und Heizen teurer zu machen, damit mehr Menschen auf klima­schonende Tech­nologien wie Elektro­mobilität und Wärme­pumpen um­steigen.

Wie betrifft mich der CO2-Preis?

Durch die Einführung des CO2-Preises wird Auto­fahren mit Benzin und Diesel sowie Heizen mit Öl und Gas teurer. Für eine durch­schnittliche 70 Quadrat­meter große Wohnung mit Gas­zentral­heizung steigen die Heiz­kosten 2021 auf­grund des CO2-Preises um 65 Euro. 2025 werden es 140 Euro mehr sein. Wird die Beispiel­wohnung mit Öl beheizt, steigen die Kosten noch stärker: 2021 sind es 85 Euro mehr, 2025 sogar 190 Euro.

Höhere Heizkosten durch CO2-Preis für Erdgas- und Heizöl-Heizungen

Beispiele:

  • Wohnung im Mehr­familien­haus, 70 m2, Heiz­energie­ver­brauch: 11.000 kWh pro Jahr
  • Ein­familien­haus, 110 m2, Heiz­energie­ver­brauch: 17.000 kWh pro Jahr
Mehr­kosten 2021Mehr­kosten 2025
Euro je Tonne25 Euro55 Euro
Wohnung: Erdgas65 Euro140 Euro
Wohnung: Heizöl85 Euro190 Euro
Ein­familien­haus: Erdgas110 Euro240 Euro
Ein­familien­haus: Heizöl140 Euro315 Euro

Höhere Fahrtkosten CO2-Preis für Benziner und Dieselfahrzeuge

Beispiel:

  • Verbrauch: 6 Liter für 100 km, Fahrt­strecke: 20.000 km pro Jahr
Mehr­kosten 2021Mehr­kosten 2025
Benzin85 Euro180 Euro
Diesel85 Euro205 Euro

Was ändert sich bei der Gebäudesanierung durch das Klimapaket?

Durch das Klima­paket wird das energetische Sanieren von Häusern stärker gefördert. Dabei wurden zunächst Förder­programme von KfW und BAFA um­strukturiert; Förder­sätze, Zu­schüsse und Kredite wurden angehoben. Zudem lassen sich ener­getische Sanierungen und sogar Beratungs­leistungen von der Steuer absetzen. Dabei gilt: Haus­besitzer*innen können ihre Sanierungs­kosten entweder steuerlich geltend machen – oder staatliche Zu­schüsse und Kredite be­antragen. Beides zusammen ist nicht möglich.

Was ändert sich bei der BAFA-Förderung durch das Klimapaket?

Bisher wurden effiziente Heiz­anlagen mit erneuerbaren Energien vom BAFA (Bundes­amt für Wirtschaft und Ausfuhr­kontrolle) mit festen Beträgen ge­fördert. Dies wird durch das Klima­paket geändert. Jetzt gibt es für den Einbau effizienter Heiz­anlagen mit erneuer­baren Energien eine anteilige Förderung. Es gelten folgende Förder­sätze von bis zu 45 Prozent:

  • Erneuerbare-Energien-Hybrid­heizungen, Biomasse- und Wärme­pumpen­anlagen: 35 Prozent der förder­fähigen Kosten 
  • Gas-Hybrid­anlagen und Solar­kollektor­anlagen: 30 Prozent der förder­fähigen Kosten
  • Gasbrenn­wert­heizungen, die inner­halb von zwei Jahren um eine Technologie­komponente zur Nutzung erneuer­barer Energien erweitert werden („Renewable Ready“): 20 Prozent der förder­fähigen Kosten
  • Tausch der Öl­heizung gegen eine Biomasse-Anlage, Wärme­pumpe oder Hybrid­anlage: zusätzlich 10 Prozent mehr Förderung

Heizen mit erneuerbaren Energien

Art der Heizungs­anlageAltbauAlt­bau mit Öl­heizungNeubau
Biomasseanlage 35 % 45 %35 %
Wärme­pumpen­anlage35 %45 %35 %
Solar­kollektor­anlage30 %30 %
Erneuerbare-Energien-Hybrid­heizung35 %45 %35 %
Gas-Hybrid­heizung30 %40 %
„Renewable Ready“-Heizung20 %

Außerdem entfallen einige Förderungen des BAFA. Nicht mehr gefördert werden:

  • Öl­heizungen
  • Anlagen zur Strom­erzeugung aus erneuer­baren Energien – zum Beispiel Photo­voltaik, Wind­kraft oder Wasser­kraft
  • Solar­kollektor­anlagen ohne transparente Ab­deckung auf der Frontseite, zum Beispiel sogenannte Schwimm­bad­absorber
  • luftgeführte Pelletöfen
  • Luft-Luft-Wärmepumpen

Wie hoch ist die Austauschprämie für Ölheizungen?

Die im Klimapaket beschlossene Austauschprämie für Ölheizungen ist ein Zuschlag von 10 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Prämie wird gezahlt, wenn eine Ölheizung gegen eine vom BAFA förderfähige Hybridheizung, Biomasse- oder Wärmepumpenanlage getauscht wird.

Wer seine Ölheizung tauscht, kann also

  • 45 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten, wenn die neue Heizung ausschließlich erneuerbare Energien nutzt oder
  • 40 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten, wenn die neue Heizung sowohl erneuerbare Energien als auch Erdgas nutzt.

Was ändert sich bei der KfW-Förderung durch das Klimapaket?

Durch das Klimapaket gibt es bei vielen KfW-Förderungen höhere Tilgungs- und Investitionszuschüsse sowie höhere Kreditbeträge. Die Förderung für Ölheizungen entfällt. Programme zur Heizungsförderung werden größtenteils vom BAFA übernommen.

Übersicht: Höhere Zuschüsse und Kredite bei KfW-Förderung für Wohngebäude ab 24. Januar 2020

ProgrammMaßnahmeÄnderung
Energie­effizient Sanieren – Kredit (151)Sanierung zum KfW-Effizienz­haus oder Kauf von saniertem Wohnraum
  • Tilgungs­zuschuss: plus 12,5 Prozent
  • maximaler Kredit­betrag: plus 20.000 Euro
Energie­effizient Sanieren – Kredit (152)energetische Einzel­maß­nahmen
  • Tilgungs­zuschuss: plus 12,5 Prozent
Energie­effizient Bauen – Kredit (153)Bau oder Kauf eines neuen KfW-Effizienz­hauses
  • Tilgungs­zuschuss: plus 10 Prozent
  • maximaler Kredit­betrag: plus 20.000 Euro
Energie­effizient Sanieren – Investitions­zuschuss (430)Sanierung zum KfW-Effizienz­haus oder ener­getische Einzel­maßnahmen
  • Investitions­zuschuss: plus 10 Prozent
  • förder­fähige Kosten für Sanierung: plus 20.000 Euro

Die KfW-Förderung für Öl­heizungen entfällt komplett. Das betrifft folgende Förder­programme:

  • Energie­effizient Sanieren – Kredit (151/152)
  • Energie­effizient Bauen – Kredit (153)
  • Energie­effizient Sanieren – Ergänzungs­kredit (167)
  • Energie­effizient Sanieren – Zuschuss (430)

Auch Förderungen für Einzel­maßnahmen zum Tausch der Heizung sind bei der KfW nahezu komplett entfallen. Nicht mehr gefördert werden Öl- und Gas-Brennwert-Heizungen sowie ergänzende Anlagen zur Nutzung erneuer­barer Energien. Außerdem ent­fallen das Heizungs- und das Lüftungs­paket. Dabei wurde die Förderung für Einzel­maß­nahmen größten­teils vom BAFA über­nommen. Das betrifft folgende Förder­programme:

  • Energie­effizient Sanieren – Kredit (152)
  • Energie­effizient Sanieren – Zu­schuss (430)

Auch die KfW-Förderung von Nicht­wohn­gebäuden hat sich für energie­effizientes Bauen und Sanieren geändert.

Wird energetische Sanierung durch das Klimapaket steuerlich gefördert?

Wer als Eigen­tümer*in ein selbst-genutztes Wohn­haus energetisch saniert, kann ab 2020 dabei Steuern sparen. Verteilt über drei Jahre können 20 Prozent der Kosten von der Steuer­schuld abge­zogen werden; höchstens jedoch 40.000 Euro. Nutzen dürfen Sie den Steuer­abzug, wenn Sie förder­fähige Einzel­maß­nahmen zur ener­getischen Sanierung um­setzen: zum Beispiel Wärme­dämmung, die Erneuerung von Fenstern oder der Heizung. Dabei dürfen Sie auch die Kosten für eine Energie­beratung von der Steuer absetzen – und das nun sogar zu 50 Prozent.

Allerdings müssen sich Haus­besitzer*innen zwischen dem Steuer­bonus und den anderen staat­lichen Förder­programmen des BAFA und der KfW ent­scheiden. Mit welcher Variante Sie besser fahren, berechnen Sie am besten gemeinsam mit einem/einer Energie- oder Steuer­berater*in.

Sinken meine Stromkosten durch das Klimapaket?

Ja, die Abgaben auf Strom sollen sinken – und damit sinken wahr­schein­lich auch die durch­schnittlichen Strom­kosten für Haus­halte. Dafür wird die Umlage für erneuer­bare Energien (EEG-Umlage) ab dem Jahr 2021 erst gedeckelt und dann reduziert. Für einen durch­schnitt­lichen 3-Personen-Haus­halt mit einem Ver­brauch von 3.000 Kilo­watt­stunden im Jahr bedeutet das folgende Ersparnis:

  • ab 2021: 85 Euro pro Jahr
  • ab 2025: 100 Euro pro Jahr

Wird Bahnfahren durch das Klimapaket billiger?

Zum 1. Januar 2020 wurde der Mehr­wert­steuer­satz auf Bahn­tickets im Fern­verkehr von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Des­halb ist Bahn­fahren im Fern­verkehr durch das Klima­paket um rund 10 Prozent billiger. Im Nah­verkehr hat sich nichts geändert, da der ermäßigte Mehrwert­steuer­satz von 7 Prozent bereits zuvor galt.

Ein Bahn­ticket mit einem Netto­wert von 100 Euro kostet dem­nach statt 119 Euro nur noch 107 Euro. Das ist eine Ersparnis von rund 10 Prozent.

Zum 1. Januar wurde auch der Preis für die Bahn­Card 100 gesenkt. Zum 1. Februar gelten zudem niedrigere Preise für die Bahn­cards 25 und 50:

Preis bisherPreis neu
BahnCard 2562 Euro55,70 Euro
BahnCard 50255 Euro229 Euro
BahnCard 1004.395 Euro3.952 Euro

Auch die Preise für Sitz­platz­reservierungen, zur Mit­nahme von Fahr­rädern im Fern­verkehr und für Strecken­zeit­karten sind um rund 10 Prozent ge­sunken.

Wird Fliegen durch das Klimapaket teurer?

Flug­tickets sind ab 1. April 2020 teurer, weil die Luft­verkehr­steuer erhöht wird. Dabei gibt es drei Kategorien: Flüge bis 2.500, bis 6.000 und über 6.000 Kilo­meter.

Entfernung Steuer pro Ticket bisherSteuer pro Ticket ab 1. April 2020
bis 2.500 km7,50 Euro13,03 Euro
2.500 bis 6.000 km23,43 Euro33,01 Euro
über 6.000 km42,18 Euro59,43 Euro

Wie ändert sich die Pendlerpauschale durch das Klimapaket?

Ab 2021 wird die Pendler­pauschale angehoben. Pendler*innen dürfen dann ab dem 21. Kilometer 35 statt bisher 30 Cent steuer­lich geltend machen. Von 2024 bis 2026 sind es sogar 38 Cent. Gering­verdiener*innen können eine „Mobilitäts­prämie“ bean­spruchen (14 Prozent des Grund­frei­betrags). So sollen auch die­jenigen Pendler*innen unter­stützt werden, die wegen eines geringen Ein­kommens keine oder nur wenig Einkommen­steuer zahlen und daher durch die höhere Entfernungs­pauschale nicht entlastet werden.

Welche Förderung gibt es für Elektromobilität?

Elektromobilität wird im Klima­paket auf zwei Arten gefördert:

  • mit höheren Zu­schüssen beim Kauf von Elektro­autos – dem so­genannten Umwelt­bonus
  • mit niedrigeren Steuern

Wie hoch ist der Umweltbonus für E-Autos?

Der Kauf eines Elektro­autos wird mit einem höheren Zuschuss als bisher ge­fördert. Dieser so­genannte Umwelt­bonus steigt um bis zu 2.000 Euro.

Fahrzeug­typNettolisten­preisUmwelt­bonus bisherUmwelt­bonus ab 2020
rein elektrischbis 40.000 Euro4.000 Euro6.000 Euro
rein elektrisch40.000 bis 65.000 Euro4.000 Euro5.000 Euro
Plug-In-Hybridbis 40.000 Euro3.000 Euro4.500 Euro
Plug-In-Hybrid40.000 bis 65.000 Euro3.000 Euro3.750 Euro

Kann ich mit E-Autos oder E-Bikes Steuern sparen?

Ja, durch das Klima­paket gibt es ver­schiedene steuer­liche Vor­teile für Elektro­fahr­zeuge:

Sonder­abschreibung: Wer sich zwischen 2020 und 2030 ein Elektro­nutz­fahrzeug oder ein elektrisch betriebenes Lasten­fahrrad kauft, soll im Jahr des Kaufs einmalig 50 Prozent der Anschaffungs­kosten von der Steuer ab­schreiben dürfen. Die Maß­nahme steht derzeit noch unter Vor­behalt.

Steuerliche Förderung für Elektro­autos als Dienst­wagen: Der Steuer­satz für Dienst­wägen, die privat genutzt werden, wurde für E-Fahrzeuge von 0,5 auf 0,25 Prozent gesenkt. Arbeit­nehmer*innen, die einen Dienst­wagen privat nutzen, haben dadurch einen geld­werten Vorteil. Dieser wird normaler­weise mit 1 Prozent des Brutto­listen­preises ver­steuert. Für reine E-Fahrzeuge mit einem Preis bis zu 40.000 Euro gelten nun 0,25 Prozent. Wer den Spitzen­steuer­satz von 42 Prozent zahlt und zum Beispiel einen VW Passat mit Verbrennungs­motor nutzt, muss demnach pro Monat rund 130 Euro Steuern ent­richten. Bei einem Elektro­auto derselben Preis­kategorie sind es nur rund 30 Euro.

Autor: Jens Hakenes

Ansprechpartner für Stromkosten und Heizkosten

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